Übernahme von Heilpraktiker (für Psychotherapie) – Kosten durch GKV

Der Deutsche Bundestag möge die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch von Heilpraktikern für Psychotherapie erbrachte Leistungen übernehmen, um die latent bestehende Versorgungslücke für die Patienten zu schließen.

Ramen, Deutscher Bundestag!

Warum ist das Blödsinn?

Viele „Patienten“ wenden sich an Hauptschulabgänger genannt Heilpraktiker (für Psychotherapie), um zeitnah „behandelt“ zu werden. Gesetzlichversicherte bekommen die Kosten für eine Behandlung im Einzelfall und nach aufwändigem Nachweisprozedere ersetzt, was dringend abgeschafft gehört. Ziel dieser kranken Petition ist es, die gesetzliche Grundlage für eine vereinfachten Anerkennung der „Behandlungskosten“ durch die gesetzliche Krankenkasse zu schaffen.

Geehrter Bundestag!

Packen sie dieses esoterische Problem endlich an der Wurzel und entfernen Sie das unsägliche Heilpraktikergesetz (HPG) aus der Nazizeit. Es ist kein Geheimnis, dass Heilpraktiker oft Scharlatanerie betreiben, Pseudomedizin wie zB. Homöopathie oder anthroposophische Medizin verscherbeln, Verschwörungstheorien anhängen und diese verbreiten und oft antiwissenschaftliches Gedankengut verbreiten. Heilpraktiker sind per Definition NICHT DAZU GEEIGNET ZU HEILEN! Das HPG sieht nicht vor, dass es gesichert ist, dass ein Heilpraktiker medizinisch vorgehen kann.

Für ein Industrie- und Wissenschaftsland wie Deutschland ist dieses Gesetz eine Schande!

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Weiteres über die Unheiler genannt Heilpraktiker:

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